Meine DiGA – das Portal für Ihre Gesundheit 2.0

Digitale Gesundheitsanwendungen – kurz: DiGA – sind hochwertige Medizin-Apps und unterstützen als zugelassene Medizinprodukte bei Ihrer Therapie.

DiGA ermöglichen eine personalisierte, zielgerichtete Behandlung, die 24 Stunden am Tag zugänglich ist und sich leicht in Ihren Alltag integrieren lässt. Die Wirkung ist in Studien nachgewiesen und ein hoher Datenschutz unterscheiden DiGA von klassischen Wellness- oder Lifestyle-Apps.

Zu welcher Erkrankung suchen Sie Hilfe?

Migräne

Wie kann ich meine Migräne-Attacken reduzieren?

Tinnitus

Wie geht dieses Ohrgeräusch wieder weg?

Burnout

Was kann ich tun, wenn ich ausgebrannt bin?

Panik­attacken

Welche Unterstützung gibt es?

Chronische Schmerzen

Wird mein Leben wieder wie damals?

Vaginis­mus/Schei­den­krampf

Bin ich alleine mit diesem Problem?

Depressionen als Diabetiker

Was hat Depression mit Zuckerkrankheit zu tun?

Raucherentwöhnung

Welche Risiken lassen sich dadurch reduzieren?


Ihre Gesundheit verdient Qualität und Sicherheit:

Personalisierte Therapie

Individuelle Therapie-Bausteine begleiten und unterstützen zielorientiert

Jederzeit verfügbar

Sofort einsatzbereit und rund um die Uhr ein digitaler Helfer

Effektiv & wirksam

Gute Verträglichkeit und Studien bestätigen den Nutzen


Über uns

Sanova ist ein österreichisches Unternehmen mit Hauptsitz in Wien und wurde 1946 gegründet. Seither setzen wir unsere langjährige Erfahrung für Ihre Gesundheit ein. Als breit aufgestelltes Gesundheitsunternehmen haben wir Antworten auf viele gesundheitliche Herausforderungen und helfen Menschen dabei, gesund zu werden und zu bleiben.


FAQ

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind auf mobilen Geräten laufende Apps oder webbasierte digitale Anwendungen, die in Deutschland bereits per Rezept verordnet werden können. Deswegen werden DiGA auch als „App auf Rezept” bezeichnet. Sie unterstützen bei der Erkennung, Kontrolle, Linderung und Behandlung von Krankheiten.

Für die Zulassung müssen hohe Anforderungen, unter anderem in den Bereichen Wirksamkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit, erfüllt werden. Damit unterscheiden sich DiGA von anderen digitalen Gesundheitsangeboten wie Vorsorge-Anwendungen und sogenannten Lifestyle-Apps.

In Österreich werden die Kosten nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen.

Bei Gesundheits-Apps kann man grob drei Gruppen unterscheiden:

  • Lifestyle-Apps, die einen gesunden Lebensstil unterstützen – dazu gehören zum Beispiel Fitnesstracker, Anwendungen, die beim Abnehmen helfen, oder solche, die für Entspannung sorgen. Auch Apps zur Vorsorge (Prävention) fallen in diese Kategorie.
  • Service-Apps, die den Nutzer ganz allgemein durch das Gesundheitswesen navigieren, zum Beispiel Anwendungen für die Online-Terminvereinbarung oder den Upload von Krankmeldungen.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind beispielsweise Apps oder browserbasierte Anwendungen. Diese erfüllen hohe Anforderungen, zum Beispiel im Bereich Datenschutz und sind als Medizinprodukt zertifiziert.

DiGA können von Ärzten empfohlen werden, da zuvor geprüft wurde, ob sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen können – zum Beispiel indem sie Informationen zur Erkrankung vermitteln, Symptome für den Arztbesuch dokumentieren oder durch ein strukturiertes Therapieprogramm leiten. DiGA ersetzen keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels. Sie können aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung sein.

DiGA können von Ärzten empfohlen werden, da zuvor geprüft wurde, ob sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen können. Zum Beispiel indem sie Informationen zur Erkrankung vermitteln, Symptome für den Arztbesuch dokumentieren oder durch ein strukturiertes Therapieprogramm leiten.

Eine DiGA bietet Betroffenen neue Möglichkeiten, um Manager der eigenen Gesundheit zu werden. So wird ein selbst bestimmter Umgang mit der Erkrankung in einem medizinisch überprüften Rahmen ermöglicht. Es kann auf zuverlässige Quellen und wissenschaftliche Evidenz vertraut werden.

DiGA ersetzen keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels. Sie können aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung sein.

Im Jahr 2015 wurde der Begriff „digital therapeutics“ (Digitale Therapie) das erste Mal in der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift „Journal of Medical Internet Research“ erwähnt.

Mit Digital Therapeutics (DTx) rückte eine neue Behandlungsmethode in den Fokus der Medizin. 2017 wurde die Digital Therapeutics Alliance – ein internationaler Non-Profit-Handelsverband – gegründet. Dieser hat das Ziel einer internationalen Vernetzung zwischen allen Beteiligten, welche in digitalen Gesundheitsanwendungen weitreichendes Zukunftspotenzial sehen.

2019 brachte Deutschland – als erstes EU-Land – mit der Einführung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen Stein ins Rollen, der den Schritt in Richtung digitaler Zukunft entscheidend beschleunigen soll.

Immer mehr EU-Länder sehen großes Potenzial und etablieren DiGA in den lokalen Gesundheitsstrukturen (Frankreich, Belgien …).

Über 160.000 DiGA wurden lt. PM-Report 04/2023 in Deutschland von ÄrztInnen empfohlen und eingesetzt.

Aktuell werden die Kosten einer Therapie mit DiGA nicht automatisch von der Sozialversicherung übernommen. Allerdings haben PatientInnen das Recht auf „optimale bzw. zweckmäßige“ Therapie. Die Krankenkasse muss die Kosten für jene Therapien tragen, die objektiv zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit dienen.

Es ist immer das Maß der Betroffenheit der PatientInnen ausschlaggebend und eine individuelle Prüfung durch den medizinischen Dienst („Chefarzt“) ist notwendig. Die Umstände wie Gesundheitszustand, Beruf, Lebenssituation o.ä. werden hier berücksichtigt.

Eine medizinische Begründung – ausgestellt von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin – mit anschließender Abklärung bei Ihrer Krankenkasse kann hier ggf. zielführend sein.

Wir empfehlen eine individuelle Abklärung mit der Krankenkasse.

Sie erkennen eine DiGA daran, dass diese einen konkreten Anwendungsbereich beschreibt und deutlich macht, was sie leistet, aber auch was sie nicht leisten kann.

Achten Sie darauf, ob eine verständliche Datenschutzerklärung vorgewiesen wird. Darin sollte eindeutig beschrieben sein, ob Daten an Dritte weitergegeben werden oder wie NutzerInnen-Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.

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